Grundsteuerreform

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Mandantschaft,

 

bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass das System der Grundsteuer verfassungswidrig ist.

 

Nachdem der Bund und die Länder ihre Bewertungsregeln veröffentlicht haben, sind alle rund 36 Mio. Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten.

 

Alle Grundstückseigentümer müssen deshalb zwischen 01. Juli und 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen.

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie ab dem 01.07.2022 eine Feststellungserklärung an das Finanzamt senden. Dazu haben Sie nur bis zum 31.10.2022 Zeit.

Es müssen vorher verschiedene Daten ermittelt werden, je nachdem in welchem Bundesland sich ihr Grundstück befindet.

Je nach Bundesland sind dabei verschiedene Methoden bei der Bewertung der Grundstücke anzuwenden.

 

Gerne sind wir bereit, bei ausreichender Kapazität, die Feststellungserklärung für Sie zu erstellen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte über die info@stb-hpschmidt.de. Die Kosten richten sich dabei nach dem Wert des Grundstücks, sowie dem Aufwand der Erklärungserstellung.

 

Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Checkliste über die benötigten Unterlagen.

 

 

 

Freundliche Grüße

 

Ihr Team der Steuerkanzlei Schmidt

Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten:

 

Unsere Öffnungszeiten sind:

 

Montag bis Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr

Freitags: 07:30 - 12:30 Uhr

 

Telefon: 06432/ 69140

Telefax: 06432/ 691429

Für Sie ist unser Steuerbüro zu Öffnungszeiten immer erreichbar.

 

Termine nach Vereinbarung.

 

 

Steuerkanzlei Hans-Peter Schmidt, Treuhänder Klaus Angermüller 

Aarstraße 6 |  Postfach 1330 |  65582 Diez | Lahn

E-Mail: info@stb-hpschmidt.de